[email protected]
L&

Liesegang & Partner mbB Rechtsanwälte

Recht & Beratung Frankfurt am Main 140 Aufrufe

Bewertungen 76

R
Ruzbeh JahaN Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

einfach toll

A
Anke Schäfer Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Ausgezeichnete Beratung von erster Stunde an

K
Kora Geist-Keesler Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Herzlichen Dank für die kompetente Beratung

c
carus carusmedia Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Sehr gute Beratung und Betreuung.

N
Nico M. Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Guter Service und Beratung! Besten Gewissens weiterzuempfehlen👍

R
Reini Drexel Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Immer wieder einfach und schnell Marken anmelden. :-) Bravo

M
Marcel Ringel Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Gute Erreichbarkeit und professionelle schnelle Abwicklung. Vielen Dank für die Zusammenarbeit

M
Mst Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Sehr professionelle Abwicklung mit schneller Reaktionszeit auch bei weitergehenden Fragen.

F
Frank Legart Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Wir arbeiten seit Jahren mit dem Team von Herrn Liesegang rund um weltweite Markenangelegenheiten zusammen und schätzen die Kompetenz und konstruktive Zusammenarbeit. Wir können nur eine allumfassende Empfehlung aussprechen und sagen: weiter so! Frank W. Legart CEO/ Legart Forschungsatelier GmbH

P
Premium Shoe Company GmbH & Co. KG Diese Bewertung stammt von Google 17 August 2026

Schlechte Erfahrungen mit R.A. Jens Liesegang! Nie wieder, arrogant, hochnäsig, inkompetent. Wir können nur vor diesem Rechtsanwalt Jens Liesegang und seiner Kanzlei warnen, der unser Vertrauen auf das Tiefste missbraucht hat. Unserer Meinung nach sind in seinem Google-Account ein Großteil, wenn nicht sogar alle Bewertungen gefakt. Wir hatten mit R.A. Jens Liesegang einen Rechtsstreit bzgl. seines Beratungshonorars. Die Hälfte der Kosten wurde von uns anerkannt, für die andere Hälfte gab es ein Urteil in der 1. Instanz. Eine Berufung war möglich, aber aufgrund des Streitwertes wäre dies mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wir möchten uns auch nicht mit einem Jens Liesegang auf eine Stufe stellen. Es ist schon sehr erbärmlich, dass ein Anwalt diesen Aufwand gegen seinen Mandanten betreibt, als eine einvernehmliche Lösung, die wir angestrebt hatten, zu suchen. Diese Rezension sollte jedem Interessenten, der diese Kanzlei aufsuchen möchte, zu denken geben. Also äußerste Vorsicht oder Hände weg von diesem Anwalt!! Zu dieser Rezension gibt es ein Urteil vom LG Frankfurt mit AZ: 2-03 O 451/18. Demnach sind die Äußerungen wertend und meinend und demnach Meinungsäußerungen. Auch wenn die Leistungen teils mit harten Worten, negativ bewerten, steht keine Diffamierung im Vordergrund, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll.

Bewertung abgeben

Werbefläche Verfügbar Werbefläche Verfügbar