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Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll

Recht & Beratung Stuttgart 57 Aufrufe

Stuttgart'ta bulunan Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll, trafik, çalışma, sosyal güvenlik ve sorumluluk hukuku alanlarında uzmanlaşmış bir avukatlık ofisidir. Müşterilerine profesyonel bir hukuk danışmanlığı sunarak, hukuki süreçlerde güvenilir bir destek sağlamayı hedeflemektedir.

Über Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll

Wer ist Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll?

Die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll ist eine etablierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart, die sich auf die Fachgebiete Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert hat. Geleitet wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Robert Pfenning, der seit 1984 als Anwalt tätig ist und über umfangreiche Erfahrung in diesen Bereichen verfügt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht bietet er seinen Mandanten kompetente Beratung und Vertretung in vielfältigen rechtlichen Angelegenheiten.

Wem gehört Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll?

Die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll wird von Rechtsanwalt Robert Pfenning geführt. Informationen zu weiteren Partnern oder Eigentümern der Kanzlei sind öffentlich nicht verfügbar. Für detaillierte Auskünfte empfiehlt es sich, direkt mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen.

Wann wurde Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll gegründet?

Das genaue Gründungsjahr der Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll ist nicht öffentlich bekannt. Rechtsanwalt Robert Pfenning ist jedoch seit 1984 als Anwalt tätig und hat sich in den Bereichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert. Für genaue Informationen zur Gründung der Kanzlei empfiehlt es sich, direkt mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen.

Welche Leistungen bietet Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll an?

Die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in folgenden Fachgebieten an:

  • Verkehrsrecht: Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen sowie im Versicherungs- und Führerscheinrecht.
  • Arbeitsrecht: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Kündigungsschutz, Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
  • Sozialversicherungsrecht: Beratung im Bereich der Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrecht und gesetzliche Unfallversicherung.

Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen in den Bereichen Strafrecht und Versicherungsrecht kann die Kanzlei auch in komplexen Fällen eine umfassende Betreuung gewährleisten.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Unternehmensinformationen

Die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll ist in Stuttgart ansässig und bietet ihren Mandanten eine individuelle Beratung sowie souveränen Rechtsbeistand. Die Kanzlei legt Wert auf eine persönliche Betreuung und eine zielstrebige Vertretung der Interessen ihrer Mandanten. Für detaillierte Informationen zur Kanzlei empfiehlt es sich, direkt die offizielle Website zu besuchen oder Kontakt aufzunehmen.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Kontakt

Für eine persönliche Beratung oder Terminvereinbarung können Sie die folgenden Kontaktdaten nutzen:

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Telefonnummer

Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer +49 711 2364291 erreichbar. Für internationale Anrufe wählen Sie bitte +49 711 2364291.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Mobiltelefon

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnte keine Mobiltelefonnummer ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Fax

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnte keine Faxnummer ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll E-Mail-Adresse

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnte keine E-Mail-Adresse ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Adresse

Die Kanzlei befindet sich in der Werastraße 22, 70182 Stuttgart. Die zentrale Lage ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für Mandanten aus der Region.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Öffnungszeiten

Die Kanzlei ist während der üblichen Geschäftszeiten unter der Woche erreichbar; für genaue Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Instagram

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnten keine Instagram-Kontodaten ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Facebook

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnten keine Facebook-Kontodaten ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Twitter (X)

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnten keine Twitter-Kontodaten ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll LinkedIn

Für Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll konnten keine LinkedIn-Kontodaten ermittelt werden; für aktuelle Informationen wird empfohlen, das Unternehmen direkt zu kontaktieren.

FAQ

Wie kann ich einen Termin bei der Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll vereinbaren?

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie die Kanzlei telefonisch unter +49 711 2364291 kontaktieren. Für internationale Anrufe wählen Sie bitte +49 711 2364291. Alternativ können Sie die offizielle Website besuchen, um weitere Informationen zu erhalten.

Welche Fachgebiete deckt die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll ab?

Die Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert. Weitere Informationen zu den angebotenen Leistungen finden Sie auf der offiziellen Website der Kanzlei.

Wie erreiche ich die Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll?

Die Kanzlei befindet sich in der Werastraße 22, 70182 Stuttgart. Die zentrale Lage ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für Mandanten aus der Region. Für genaue Öffnungszeiten und weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website oder kontaktieren Sie die Kanzlei direkt.

Für weitere Fragen oder Informationen empfiehlt es sich, direkt mit der Anwaltskanzlei Robert Pfenning & Coll Kontakt aufzunehmen.

Bewertungen 11

H
HM Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Guter souveräner Anwalt der sich kümmert und zum jeweiligen Thema immer gut aufgestellt ist. Sehr objektive Betrachtung der jeweiligen Sachlage. Die von Herrn Pfenning betreuten Fachgebiete werden hervorragend durch ihn vertreten. Er hat eine sehr freundliche und kompetente Auftretensweise.

A
Andreas Schmidt Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Leider nicht zu empfehlen. Herr Pfennig wirkte desinteressiert, musste bei einem einfachen Verkehrsverstoß erst das Strafmaß nachschlagen. Auf die Frage nach meinen Optionen wurde mir gesagt: "man kann dagegen vorgehen". Kosten musste er wiederholt nachschlagen, zu Erfolgsaussichten konnte er keine Informationen geben. Für 15min "Beratung" wurden knapp 100€ berechnet. 15 min Eigenresearch auf Google bringen genau so viel, wenn nicht mehr und ist deutlich günstiger.

M
Marius Münkel Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Hr. Pfenning ist ein ruhiger, freundlicher und hilfsbereiter Mensch. Egal welches Anliegen ich an ihn herangetragen habe, es wurde mit Ruhe und Sorgfalt besprochen. Auch konnte er mir schon häufiger mit seinem Rat helfen, ohne dass ich ihm direkt ein Mandat erteilen musste.

A
Andre Borisov Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Ich bin seid über 20.Jahren bei diesem Anwalt...Egal was für ein Problem ich hatte...es wurde immer zu meinen Gunsten gelöst.Ich bin aus Stuttgart vor 4 Jahren weggezogen und könnte mir ein Anwalt in Pforzheim in meiner Nähe suchen. Aber ich nehme die Entfernung gerne in Kauf, da ich weiß das Herr Pfenning einfach immer alles versucht was möglich ist und nichts unversucht läßt um zum Erfolg zukommen. Ich hatte von Fahreflucht bis Verweigerung der Zahlung einer Versicherung...u.s.w schon alles. Egal was es war. Herr Pfenning hat mich immer wieder so gut rechtlich vertreten das das Recht zum Schluss immer auf meiner Seite war. Freunde und Familienmitglieder wurden durch meine Empfehlung hin ebenfalls rechtlich von Herr Pfenning vertreten und waren immer mit dem rechtlichen Erfolg absolut zufrieden . Wer einen beharrlichen professionellen Anwalt sucht der erst zufrieden ist wenn sein Mandant zufrieden ist...der ist hier genau richtig..

G
Gordon wasauchimmer Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Er ist diesem System Weisungsgebunden. Auch wenn man menschlich im Recht ist, dass Interessierte ihn nicht. Arroganz ist noch milde ausgedrückt bei dieser Person. Ihm ist sein Image wichtiger als die offensichtliche Wahrheit!!! Er macht seinen Ruf aller Ehre, viel verdienen aber nichts dafür tun wollen. Da ist sogar ein Stern zuviel!! Es ging um die Rechtswidrigkeit der Gerichtsvollzieher die ohne Gerichtsbeschluss Gelder eintreiben für die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig. Dies hat auch das BVerfG schon in seiner Entscheidung vom 27.4.1959 festgestellt (BVerfGE 9, 268): „Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, eine Inkassolizenz zu beantragen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, ein Gewerbe anzumelden sowie Steuern abzuführen. Bislang ist der Gerichtsvollzieher lediglich bei der Unfallversicherung für die privatwirtschaftlich Tätigen aufgenommen worden. Er ist insbesondere nicht befugt, eine Vermögensauskunft iSv § 802a, 802c ff ZPO abzunehmen.Es sich hier um massive Grund - und Menschenrechtsverletzungen. Der Gerichtsvollzieher dürfte derzeit mit seinem Privatvermögen haften. Auch ist bei entsprechender Kenntnis des Gerichtsvollziehers zu prüfen, ob Straftatbestände erfüllt werden. In Frage kommen Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und Nötigung bis hin zum Raub. Die von den freiberuflich tätigen Gerichtsvollziehern verlangte Vermögensauskunft steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einem "Offenbarungseid" wie es veraltet vor Eintritt einer Insolvenz bezeichnet wurde. Die Vermögensauskunft soll dem Gläubiger die Möglichkeit zur Prüfung eröffnen, an welcher Stelle er noch Vermögen abschöpfen kann. Ob der Betroffene tatsächlich insolvent ist oder finanziell gut ausgestattet, belegt diese Auskunft nicht. Insbesondere, da es sich nach juristischen Bewertung um eine Straftat handelt. Der "Gerichtsvollzieher" handelt rechtswidrig, sodass diese Informationen keine negativen Rechtsfolgen für den Betroffenen haben können, sondern im Gegenteil, erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.

A
Andi Zat Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Meiner Erfahrung nach ein sehr zuverlässiger und kompetenter Anwalt, bin mehr als zufrieden. Bei Verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Top!! Schnelle Rückmeldung, gut zu erreichen telefonisch wie auch per e-Mail!!!

A
Andreas Ehrler Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Bin sehr zufrieden mit Herr Rechtsanwalt Pfenning, er ist mir von der AdvoCard empfohlen worden.

F
Fetin Ahmi Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Einfach nur schlecht. Ist nicht zuverlässig das kann ich schon mal erwähnen.!

O
OGI Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

Nicht zu empfehlen!! Kümmert sich wenig um die Fälle und meldet sich garnicht.

H
Hermann Dahmen Diese Bewertung stammt von Google 08 September 2026

War mehr als zufrieden. Danke für die gute Zusammenarbeit.

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